Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben? Wenn Sie umziehen, Ihre alte Wohnung aber behalten, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.
Alle Angaben beziehen sich auf den Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes. Dieser ist nicht frei wählbar. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnung/en tatsächlich am häufigsten aufhalten.
Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.
In Zweifelsfällen gilt der Ort, an dem Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnsitz. Als Nebenwohnung (Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.
An-/Um-/Abmeldung
Welche Dokumente sollten im Zuge Ihres Umzuges geändert werden?
Terminvereinbarung mit unserem Bürgerbüro
Welche finanziellen Hilfen können gegebenenfalls in Anspruch genommen werden?
Was ist bei Umzug mit einem Haustier zu beachten?
Was kann für Familien mit Kindern wichtig sein?
Wollen Sie Sperrmüll entsorgen?
Was kann sonst noch wichtig sein?
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne über die Behördennummer (0561) 115 an uns wenden.